Die Therapie wird von allen gesetzlichen Krankenkassen bezahlt.
Für Patienten ab dem 18. Lebensjahr werden eine Zuzahlung von 10,- € sowie 10% des Rezeptwertes fällig.
Privatversicherte sollten sich vor Beginn der Therapie bei ihrer Krankenkasse erkundigen, ob und in welchem Rahmen die Kosten der logopädischen Behandlung übernommen werden.